Gigabit-RL 2.0 ist veröffentlich – wir sind ihr Partner rund um die neue Richtlinie

Die lange erwartete Verwaltungsvorschrift zur neuen Gigabitförderung des Bundes („Gigabit-RL 2.0“) wurde veröffentlicht. Mit nachfolgendem Beitrag möchten wir Sie über einige aus unserer Sicht ausschlaggebende Passagen aufmerksam machen.

  • Anwendbarer Bereich / Fördergebietskulisse: Wichtig ist zunächst darauf hinzuweisen, dass die Gigabit-RL 2.0 auf die sog. „dunkelgrauen Flecken“ abzielt. Hierdurch entfallen nach gegenwärtiger Definition insbesondere 2 Versorgungstypen, welche nicht gefördert werden:
    • Gebiete mit Koaxialkabelversorgung / Fernsehkabelnetz (in der Regel betrieben durch Vodafone). Hierbei ist zu beachten, dass sofern die Koax-Netze nicht technisch geeignet sind, den Standard docsis 3.1 zu erfüllen, können auch diese Netze gefördert überbaut werden.
    • Gebiete mit FTTH/B-Netzen.

Ganz konkret bedeutet dies, dass nun die aktuell mit FTTC bzw. VDSL versorgten Gebiete mit FTTH ausgebaut/überbaut werden können. Dies gilt auch für die geförderten FTTC-Netze.

  • Förderquote: die Förderquote wird sich im Regelfall auf 50% der förderfähigen Kosten einpendeln (in Sonderfällen auch 60 oder 70%). Dies wird aller Voraussicht nach wieder ergänzt um eine komplementäre Kofinanzierung durch das Land BW. Angestrebt wird ein Gesamtfördersatz von 90%.
  • Branchendialog: ab 2024 wird dem notwendigen Markterkundungsverfahren ein weiterer Schritt verpflichtend vorgeschaltet: der sog. Branchendialog. Hierbei handelt es sich um ein Konsultationsverfahren, in dem zusätzlich zum Markterkundungsverfahren bei den Telekommunikationsunternehmen die Ausbauplanungen für einen Eigenausbau diskutiert werden soll. Dies ist für das Jahr 2023 noch nicht vorgeschrieben!
  • Scoring: Jedes Förderverfahren wird nach einem umfangreichen Wertungsprozess bewertet und je höher die Wertungspunkte ausfallen, umso größer sind die Chancen auf Förderung. Insbesondere wird ein „fast lane-Verfahren“ angeboten, für alle Förderverfahren, die eine Mindestpunktzahl von 300 überschreiten. Hier soll bevorzugt geprüft werden mit dem Ziel einer schnellstmöglichen Bewilligung.
  • Länderbudget: Seitens der Bundesförderung wird es Länderbudgets geben, welche die maximale durch ein Bundesland abrufbare Fördergesamtsumme beschränkt.
  • Beraterförderung: wer noch keine Beraterförderung im Rahmen der letztjährigen Graue-Flecken-Förderung beantragt hatte, kann dies nun für die aktuelle Richtlinie machen. Wie zuvor sind pro Gemeinde 50.000 EUR und pro Landkreis 200.000 EUR vorgesehen.

Was bedeutet das nun konkret für Sie? Was ist zu tun?

  1. Zunächst: kommen Sie bei Fragen zum Verfahren oder generell zu Ihren Chancen und Risiken im Rahmen der neuen Förderung jederzeit auf uns zu!
  2. Informieren Sie sich über Ihre Chancen auf Förderung, angesichts der vorgegebenen Scoring-Rahmenbedingungen. Dies beinhaltet insbesondere die Prüfung der aktuellen Versorgungslage, der Ausbauabsichten der TK-Unternehmen sowie eventueller interkommunaler Ausbauvorhaben. Auch hier beraten wir Sie gern!
  3. Unsere Empfehlung ist – auch aufgrund der Tatsache des vereinfachten Verfahrens in 2023 – zunächst mit der Durchführung des Markterkundungsverfahrens zu starten.
  4. Ziel ist dann eine Antragsstellung vor Oktober 2023. Wir können – wenn Sie das wünschen – die Antragsstellung vollumfänglich vorbereiten, und gern auch im Gemeinderat zur Diskussion und Entscheidungsfindung vorbereiten.

Bei Fragen rund um die Anwendbarkeit der Gigabit-RL 2.0 für Ihre Stadt/Gemeinde kommen Sie gerne jederzeit auf uns zu.

Die GEO DATA schafft auf Basis der förderrechtlichen Vorgaben eine solide Entscheidungsgrundlage für Kommunen hinsichtlich einem geförderten Gigabitausbau. Die Ausbaukonzeption enthält eine Grobplanung sowie entsprechende Szenarien für verschiedene Ausbauvarianten mit den jeweils entstehenden Kosten.

 

Manuel Hommel
Prokurist und Bereichsleiter Netzentwicklung
07363/9604 -18
m.hommel@geodata-gmbh.de

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